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Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO

Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.


Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die GTÜ-Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und nehmen die "Eintragungen" vor.


Sie möchten mehr wissen über die Leistungen der GTÜ, wie z.B.:

- Fahrzeugsicherheit im Transportbereich
- Fahrzeugsicherheit im Bereich Personenbeförderung (Taxen,Omnibusse,Mietwagen...etc)
- Oldtimeruntersuchung

und vielen anderen Bereichen? Dann klicken Sie hier